KrWG verpflichtet bundesweit alle Privathaushalte:
Das am 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) setzt die europäische Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) in deutsches Recht um. Adressaten des KrWG sind die Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie die öffentlichen Entsorger. Ab 01.01.2015 ist die Gesetzgebung zur Getrenntsammlung von Bioabfällen zwingend.
Aus dem Gesetz ergibt sich, dass Bioabfälle – sofern sie nicht auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden können – getrennt zu sammeln und öffentlichen Entsorgern zu überlassen sind. Zu einer Kompostierung auf eigenem Grundstück sind in der Regel private Haushalte in Mehrfamilienhäusern nicht in der Lage, sodass besonders in dicht besiedelten städtischen Gebieten eine getrennte Sammlung unumgänglich ist.
Derzeit wird im Bundesgebiet die Entsorgung von Bioabfällen in der Praxis sehr unterschiedlich umgesetzt. In ländlichen Gebieten wird teilweise noch auf die Getrenntsammlung von Biomüll verzichtet. Dies wird mit der Behauptung gerechtfertigt, dass auf dem Land die meisten Küchen- und Gartenabfälle auf den eigenen Grundstücken entsorgt werden. Der Aufwand sei zu groß bzw. nicht verhältnismäßig. Allerdings haben Hausmüllanalysen ergeben, dass große Anteile organischer Abfälle im Hausmüll enthalten sind. Hier ist eine angepasste Einsammellogistik notwendig, um die geringeren Mengen anfallenden Biomülls wirtschaftlich entsorgen zu können.
Eine zentrale Sammlung von Bioabfällen, wie es etwa bereits seit langer Zeit bei Altglas praktiziert wird, wäre in Gemeinden mit geringer Besiedlungsdichte eine denkbare effiziente Lösung. Auch längere Entleerungsintervalle würden zur Wirtschaftlichkeit beitragen. Erforderlich sind höhere Aufnahmekapazitäten von Sammelbehältern gegenüber herkömmlichen Bioabfalltonnen. Allerdings stellt die längerfristige Verwahrung des Bioabfalls bis zur Abholung ein besonderes Problem dar. Weil organische Stoffe Gärungsprozessen unterliegen, erfordert dies eine geeignete Belüftung des Sammelbehälters.
Eine perfekte Lösung bieten hier Unterflur-Sammelbehältersysteme von H&G, die speziell für die Aufnahme und Verwahrung von Biomüll konstruiert wurden. Das Unternehmen hat diese besondere Technik seines EUROPAbio für die unterirdische Sammlung und Aufbewahrung von Bioabfällen zum Patent beantragt. Dank einer raffinierten Belüftungstechnik können Gärungsprozesse stark reduziert werden. Dadurch wird eine lange Aufbewahrungsdauer möglich: ohne Geruchsbelästigung und absolut sauber. Die verlangsamte Gärung bewirkt zudem, dass die Biomasse eine höhere Verarbeitungsqualität aufweist – zu Gunsten einer besseren energetischen Verwertung.
Für das neue Gesetz, das ab 2015 in Kraft tritt, bietet H&G mit EUROPAbio bereits die perfekte Lösung – eine gute Nachricht für alle, die bereits heute davon profitieren.